Schaden- und Wertgutachten in Echtzeit
Schnell ist es passiert: ein Knall, ein heftiger Ruck… Auf den ersten Blick ist meistens nicht viel passiert, aber immer ärgerlich!
So unterschiedlich die Gründe für ein Schaden- und Wertgutachten auch sein können: Wir sind für Sie da und helfen sofort.
An unserem Standort in Schmelz betreiben wir unser Schadenscenter, das für Sie immer erreichbar ist und unmittelbar nach der Schadensaufnahme Ihr Gutachten erstellt. Unsere Mitarbeiter sind zusätzlich regional im Saarland und Rheinland-Pfalz für Sie unterwegs. In allen anderen Bundesländern kann die Schadensaufnahme online mit einem Sachverständigen der TÜV NORD Mobilität an den TÜV-STATIONEN oder betreuten Autohäuser/Werkstätten durch uns aufgenommen werden. Somit sind wir in ganz Deutschland für Sie da!
Keine Wartezeit – Sofort – Persönlich
Wir garantieren Ihnen eine schnelle Bearbeitung in bekannter TÜV-Qualität. Ein unabhängiges Gutachten bietet Ihnen eine solide Grundlage bei Ein- oder Verkauf von Fahrzeugen oder auch bei Rechtsfragen.
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Unsere Dienstleistungen für Sie
FAQ – Zu Schaden- und Wertgutachten von TÜV NORD SofortGutachten
Nach einem Unfallschaden am Fahrzeug möchte der Geschädigte, der Unfallfahrer oder die Versicherung ein Schadengutachten durchführen lassen. Der Geschädigte kann dabei einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. TÜV NORD SofortGutachten erstellt Ihnen dafür zur Beweissicherung, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert oder die Wertminderung des Fahrzeuges übersichtlich im Gutachten zusammen.
Nach einem Unfallschaden rufen Sie bei uns an und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Dieser kann im Saarland persönlich erfolgen oder in ganz Deutschland durch einen TÜV NORD Prüfingenieur an einer TÜV-Station Ihrer Wahl und in einem vom TÜV NORD betreuten Autohaus oder einer Werkstatt, der die Schadenaufnahme mit uns digital über sein Handy durchführt. Von Ihnen wird das Fahrzeug bei einem unserer Mitarbeiter vorgeführt und Sie füllen uns die Abtretungserklärung aus, damit wir Ihnen Ihrem Auftrag alle Fragen mit der Versicherung klären können.
Bei einem Kaskoschaden wird das Schadengutachten durch die Versicherung in Auftrag gegeben und die Kosten dafür auch von der Versicherung übernommen. Wenn der Versicherte hier selber einen Gutachter beauftragt, muss er auch das Schadengutachten selber bezahlen. Beim Haftpflichtschaden kann der Geschädigte selber einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen.
Bei einer konventionellen Schadenaufnahme wartet das Autohaus, die Werkstatt bzw. Sie als Kunde auf den Schadengutachter, bis er vor Ort ist. Bei TÜV NORD SofortGutachten können Sie nach telefonischer Abstimmung mit uns, an jede beliebige TÜV NORD STATION Ihrer Wahl fahren bzw. ein TÜV NORD Prüfingenieur in Ihrem Autohaus/Ihrer Werkstatt kann die Schadenaufnahme durchführen. Dazu führt der Autohaus-Mitarbeiter oder TÜV NORD Prüfingenieur sofort nach Ihrer Ankunft mit seinem Handy und einer Datenverbindung zu uns, die Schadensaufnahme durch. Innerhalb von 60 Minuten ist die Reparaturkosten-Kalkulation durch uns bereits fertig und mit der Reparatur kann begonnen werden.
Von einem Kfz-Haftpflichtschadenfall spricht man, wenn man unverschuldet in einen Kfz-Unfall verwickelt wird. Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadensfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
Ein Kfz-Kaskoschaden liegt vor, wenn jemand selbstverschuldet in einen Kfz-Unfall verwickelt ist. Der Unfallverursacher muss den Unfall bei seiner Versicherung melden. Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technisch) oder unwirtschaftlich ist, liegt ein Totalschaden vor. Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich dann in einen Anspruch auf Geldersatz. Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten geringer ist, als die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert.
Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkws. Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.
Zur Definition des Restwertes hat der BGH bereits am 04.06.1993 entschieden, dass der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingeschalteter unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht verweisen lassen. Den Restwert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten.
Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.
Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instandsetzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Liegen die Reparaturkosten oberhalb von 70%, wird bei der fiktiven Abrechnung nach herrschender Rechtsprechung der Restwert in Abzug gebracht (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Entschädigungsbetrag). Der Geschädigte darf in diesen Fällen sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Wert veräußern, den der Sachverständige als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote des Versicherers muss er sich nur dann einlassen, falls er sein Fahrzeug noch nicht veräußert hat (BGH, Urteil vom 06. 04. 1993, AZ VI ZR 181/92 – und BGH, Urteil vom 30. 11. 1999, AZ VI ZR 219/98).
Vier Augen sehen mehr
Vertrauen Sie dem qualifizierten Team aus dem TÜV NORD Mitarbeiter oder dem Autohaus-Mitarbeiter vor Ort und dem TÜV NORD Gutachter in der Schadenszentrale. Denn wenn vier Augen genau hinsehen, wird ihnen nichts entgehen.
- 2.000 TÜV NORD Prüfingenieure in ganz Deutschland für Sie unterwegs.
- Der für Sie zuständige Schadengutachter kann direkt vor Ort mit der Schadenaufnahme beginnen.
- Gemeinsam geht der TÜV NORD Prüfingenieur / der Autohaus-Mitarbeiter mit dem Gutachter in der Schadenszentrale den Schaden per Video Livestream durch.
- Auf Basis der Informationen aus dem Livestream und dem Informationsaustausch mit dem TÜV NORD Ingenieur oder dem Autohaus-Mitarbeiter erstellt unser Schadengutachter das TÜV NORD SofortGutachten
Die Reparaturkosten-Kalkulation ist bereits nach 60 Minuten fertig und es können alle Entscheidungen hinsichtlich Reparatur, Mietwagen usw. getroffen werden.
TÜV NORD SofortGutachten – So funktioniert's
Einfach. Schneller. Schlauer.
Schneller im Bilde:
Lassen Sie Ihre Kunden nicht länger warten! Mit dem patentierten TÜV NORD SofortGutachten-System bieten Sie Ihren Kunden einen schnellen und qualitativ hochwertigen Service.
- Sie und Ihr Kunde sparen unnötige Wartezeit
- Sie erhalten die Reparaturkosten-Kalkulation direkt vor Ort
- Nach 60 Minuten können Sie und Ihr Kunde alle wichtigen Entscheidungen hinsichtlich Reparatur, Mietwagen etc. treffen
- Unmittelbar danach können Sie mit der Schadenabwicklung beginnen
- Der Kunde verfügt schneller wieder über sein Auto
Vier Augen sehen mehr:
Vertrauen Sie dem qualifizierten Team aus dem TÜV NORD Ingenieur vor Ort und dem TÜV NORD Gutachter in der Schadenzentrale. Denn wenn vier Augen genau hinsehen, wird auch Ihnen und Ihren Kunden nichts entgehen.
autolytic App - Schadengutachten rund um die Uhr (24/7)
Per App überall und jederzeit Schaden aufnehmen
- Verfügbarkeit vierundzwanzig Stunden am Tag
- Werkstattmitarbeitende oder auch Ihre Kundinnen und Kunden können selbständig die Fotos vom Unfallschaden übermitteln
- einfache und intuitiv geführte Fotodokumentation des Schadens in der App inkl. automatisierter Übermittlung der Bilder
- unsere speziell geschulten TÜV NORD-Sachverständige sichten die Bilder auf Verwertbarkeit und ergänzen ggf. die Bilder via Remote-Begutachtung
- detallierte Schaden-/Reparaturkostenkalkulation wird erstellt - Ihre Serviceberaterinnen und Serviceberater werden somit entlastet
- Ihre Kundin und Kunde erhält ein fundiertes TÜV NORD-Gutachten oder eine Reparaturkostenkalkulation inkl. verwertbarer Bilder
- Nachhaltigkeit: Papierloser Prozess vollständig digital